SCHNEEFANG

 

Als Hausherr sind Sie dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden durch Dachlawinen vorzunehmen.  Sollte es dennoch zu Schädigungen kommen haftet der Hauseigentümer zu 50 % und bei Steildächern ab einem Neigungswinkel von 50° sogar im vollen Umfang. Daher sollten Sie sich schützen.

Sicher und einfach gelingt Ihnen dies durch einen Schneefang, denn dieser hält den tauenden Schnee auf dem Dach und schützt Sie, Ihre Mitmenschen sowie parkende Autos vor Dachlawinen.

 

Der Schneefang wird dank seiner vielen Möglichkeiten und Varianten außerdem gerne als Gestaltungsmerkmal eingesetzt und gibt Ihrem Dach einen formvollendeten Abschluss.

Lassen Sie sich doch von uns persönlich beraten, gerne nehmen wir uns auch für Sie Zeit, um Ihre Immobilie zu besichtigen und Ihnen ein individuell geschnittenes Angebot zu erstellen.

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